Felgenbezeichnung in der Produktbeschreibung – z. B. 6,5JX16 ET52,5 5X108 NB63,3


  • 6,5J x 16 – Breite × Durchmesser (in Zoll)
  • ET52,5 – Einpresstiefe (in mm)
  • 5X108 – Lochanzahl × Lochkreis (in mm)
  • NB63,3 – Mittenbohrung (in mm)

Grundlegende Felgenparameter


  • A – Felgenbreite (Zoll) – Abstand zwischen den Felgenhörnern, entspricht der Nennbreite
  • B – Lochkreis (mm) – Durchmesser zweier gegenüberliegender Befestigungslöcher
  • C – Mittenbohrung (mm) – Durchmesser der zentrierenden Öffnung
  • D – Einpresstiefe (ET, mm) – Abstand von der Felgenmitte zur Auflagefläche
  • E – Anzahl der Befestigungslöcher – Anzahl der Schrauben zur Befestigung der Felge
  • F – Mittenbohrung – siehe Punkt „C“
  • G – Felgendurchmesser – Nennmaß des Felgendurchmessers in Zoll

Unterschiede zwischen Stahl- und Alufelgen – variable Einpresstiefe (ET)


Bei Stahlfelgen ist für jedes Fahrzeugmodell meist nur ein genau festgelegter Felgentyp zugelassen – also Breite, Durchmesser, Lochkreis und Einpresstiefe (ET) sind fix definiert. Diese Felgen sind fahrzeugspezifisch und werden nach den genauen Herstellervorgaben produziert.

Bei Alufelgen sieht es anders aus – viele Hersteller bieten Felgen mit variabler oder modifizierter ET an, die auf mehrere Fahrzeugmodelle passen. Eine Alufelge kann verwendet werden, wenn:

  • der Lochkreis und die Anzahl der Befestigungslöcher stimmen,
  • ein passender Zentrierring verwendet wird,
  • die ET im vom Fahrzeughersteller zugelassenen Bereich liegt oder über ein ABE / KBA-Gutachten freigegeben ist.

Beispiel zur Verdeutlichung:

Die Originalfelge eines Fahrzeugs hat die Maße 6,5Jx16 ET50 5x112. Eine neue Alufelge mit den Maßen 7Jx16 ET45 kann verwendet werden, sofern sie über eine ABE für das Fahrzeug verfügt – dann ist die Nutzung zulässig und kann in die Fahrzeugpapiere eingetragen werden.

Ist der Unterschied der ET zu groß (z. B. ET30), kann es zu Problemen mit der Freigängigkeit im Radhaus oder an der Bremsanlage kommen – daher ist eine Prüfung der Kompatibilität unbedingt erforderlich.


Was bedeuten ABE und KBA?

  • KBA – eine Kennnummer des Kraftfahrt-Bundesamts in Deutschland. Sie zeigt an, dass die Felge offiziell geprüft und zugelassen wurde.
  • ABE (Allgemeine Betriebserlaubnis) – ein allgemeines Betriebserlaubnisdokument, das definiert, für welche Fahrzeuge die Felge zugelassen ist und unter welchen Bedingungen sie montiert werden darf.

Wenn eine Alufelge über eine gültige ABE/KBA verfügt, kann sie oft auch mit abweichender ET verwendet werden – solange alle Auflagen des Gutachtens eingehalten werden.